AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1) Betreiber der „GriffKiste Boulderhalle“ ist die Firma GriffKiste GmbH, Ziegeleistraße 37, 88441 Mittelbiberach, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Schilling und Thorsten Schmitz.
Jeder Benutzer der Anlage bestätigt mit Ausfüllen der Anmeldung, dass er diese AGB`s zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Erziehungsberechtigten eines Teilnehmers unter 18 Jahren müssen die AGB ebenso anerkennen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser die Angebote des Betreibers nutzen darf.
§2 BENUTZUNGSBERECHTIGUNG
(1) Die Benutzung der Anlage bzw. die Angebote des Betreibers sind kostenpflichtig.
(2) Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. Änderungen in der Preisstruktur behält sich die Geschäftsleitung vor. Bei befristeten Verträgen kommen Änderungen in der Preisstruktur während der Laufzeit des Vertrages nicht zum Tragen. Im Falle einer Preisänderung ist bei monatlicher Zahlung per Lastschrift der neue Betrag ab dem Folgemonat zu zahlen. Es besteht nur dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Preisänderung auf eine Änderung in der Preisstruktur von Seiten der Geschäftsleitung zurückzuführen ist. Eine Änderung aufgrund von Veränderungen in der Berechtigung zu gewissen Ermäßigungen ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
(3) Als gültige Eintrittskarte gilt die Mitgliedskarte, die jeder Kunde beim ersten Besuch erhält. Diese muss während der Dauer des Aufenthaltes in der Boulderhalle jederzeit vorgelegt werden können. Kunden haben sich durch Vorlage ihrer gültigen Mitgliedskarte am Checkin-Tresen vor der Nutzung zu registrieren. Danach sind Kunden berechtigt, die von ihnen bezahlten Einrichtungen und Angebote während der offiziellen Öffnungszeiten unter Beachtung der Nutzungsbedingungen zu nutzen.
(4) Der Besucher hat sich vorher EIGENSTÄNDIG die aushängenden Regeln für eine sichere Benutzung der Boulderanlage durchzulesen. Diese hängen im Eingangsbereich aus und gelten ausnahmslos für alle Besucher und Altersgruppen. Sollten Teile dieser Regeln unverständlich sein, kann das Theken-Personal um Erläuterung gefragt werden. Insbesondere die Regeln für Kinder sind den Minderjährigen verständlich zu machen.
(5) Die Boulderhalle ist für alle zahlenden Kunden zugänglich, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder andere Personen darstellen könnte. Schwangeren wird von einer Nutzung der Boulderhalle ohne ärztliche Rücksprache abgeraten. Unter Drogen-, Medikamenten- und Alkoholeinfluss, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, besteht ein generelles Nutzungsverbot.
(6) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Boulderhalle nur unter direkter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person betreten. Diese Aufsichtsperson muss aktiv auf der Matte beteiligt sein und darf höchstens zwei Kinder zwischen 6 und 13 Jahren betreuen. Für diesen Zweck steht eine spezielle Familien-Tageskarte zur Verfügung. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr haben Zugang zum Kinderbereich und zum Hauptboulderbereich, jedoch nur unter direkter Aufsicht im Verhältnis 2 zu 1. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur mit spezieller Genehmigung durch Mitarbeiter außerhalb des Kinder- und Familienbereichs bouldern. Ausnahmen von dieser Regel gelten unter anderem für Leistungsgruppen oder angeleitete Sportgruppen. Die Gruppenleitung übernimmt die gesetzliche Haftung im Rahmen des § 4 der AGB des Betreibers. Die Nutzung der Boulderhalle setzt voraus, dass die Gruppenleitung eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten aller minderjährigen Teilnehmer vorlegt, die durch rechtsverbindliche Unterschrift sowie die Auflistung sämtlicher Vor- und Zunamen der Gruppenmitglieder bestätigt wird.
(7) Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Boulderhalle nur nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, ohne deren Anwesenheit, nutzen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Kinder den Hauptboulderbereich und den Kinderbereich eigenständig benützen.
§ 3 KÜNDIGUNG, VERLÄNGERUNG, RÜCKTRITT
(1) Verträge mit einer unbefristeten Laufzeit können jeweils zum Ende des Folgemonats schriftlich gekündigt werden. Eine anteilige Rückerstattung der Beiträge bei vorfristiger Vertragskündigung (d.h. vor Monatsende) erfolgt nicht.
(2) Wird es dem Betreiber auf Grund höherer Gewalt unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der Teilnehmer Anspruch auf einen Ausgleich in Höhe der versäumten Leistung. Die Ausfallzeit wird beitragsfrei nach Ablauf des Vertrages angehängt. Wird es dem Betreiber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Veränderte Öffnungszeiten berechtigen nicht zum Schadensersatz.
(3) Der Betreiber behält es sich vor, auch während der Öffnungszeiten von Zeit zu Zeit einzelne Wandteile zu sperren (Wartungsarbeiten, Routenbau, etc.) Dies ist Teil des normalen Geschäftsbetriebes und berechtigt nicht zu Rückerstattungsansprüchen.
§ 4 HAFTUNG
(1) Die Nutzung der Angebote des Betreibers sind mit Risiken verbunden und erfolgen auf eigene Gefahr. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen liegt ausschließlich in Verantwortung des Teilnehmers.
(2) Bouldern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch § 5 und 6 bestimmt, die jeder Kunde oder Besucher zu beachten hat.
(3) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Bouldern, sonstige sportliche Angebote des Betreibers oder im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Sportanlage oder bei einem Kurs bedingt entstehen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und/oder bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Betreibers. In keinem Fall haftet der Betreiber für nicht vorhersehbare oder entfernter liegende Schäden. Die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Ein Schaden ist unverzüglich und vor dem Verlassen der Sportanlage dem Personal am Tresen zur Niederschrift anzuzeigen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine spätere Anzeige den Verlust der Geltendmachung eines etwaig bestehenden Anspruchs bedeutet.
(5) Erziehungs- und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die ihnen anvertrauten Personen. Für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderhalle besondere Risiken hinsichtlich derer die Erziehungs- bzw. Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Boulder- und Trainingsbereich ist untersagt. (6) Auf Garderobe und sonstiges Eigentum hat der Kunde selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für in Schließfächern untergebrachte Gegenstände.
(7) Fundsachen können bis zu acht Wochen nach Verlust durch den Eigentümer an der Rezeption abgeholt werden. Nach Verstreichen der Frist von acht Wochen geht das Fundstück in den Besitz der GriffKiste GmbH über.
§ 5 HAUSORDNUNG
(1) Die gesamte Anlage sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
(2) Fahrräder dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden.
(3) Die gesamte Innenanlage ist ein Nichtraucherbereich.
(4) Die Mitnahme von Tieren in den Gastronomie-, Boulder- und Trainingsbereich ist untersagt.
(5) Das Betreten der Toiletten mit Kletterschuhen und die anschließende Begehung der Kletterbereiche sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
(6) Sämtlichen Anweisungen des Personals sind Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals können die betreffenden Kunden ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Nutzung ausgeschlossen und der Anlage verwiesen werden.
(7) Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Vorsätzlich verursachte Schäden werden auf Kosten des Verursachers behoben.
(8) Für Schäden, die durch den Kunden verursacht werden, muss der Kunde selbst aufkommen. Der Kunde haftet gegenüber dem Betreiber bei mutwilliger und grob fahrlässiger Beschädigung und Verunreinigung.
§ 6 NUTZUNGSBEDINGUNGEN
(1) Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert, werden.
(2) Lose Griffe oder sonstige Mängel an Wänden und Sportgeräten können vorkommen und sind dem Personal schnellstmöglich zu melden, damit sie unverzüglich behoben werden können.
(3) Auf den Matten sind keine Straßenschuhe erlaubt. Wir bitten hier Kletterschuhe, Socken, Barfuß zu sein o.Ä. zu tragen. Die Boulderwände sind nur mit Kletterschuhen oder sauberen Hallen-Turnschuhen zu nutzen.
(4) Auf den Matten ist Essen und Trinken aus hygienischen Gründen und zum Erhalt der Bouldermatten nicht gestattet.
(5) Die Benutzung von Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. sind auf den Barbereich beschränkt und in der Boulderhalle inklusive Umkleiden untersagt.
(6) Es ist beim Bouldern, Abspringen und Aufenthalt auf der Matte gegenseitige Rücksicht zu nehmen und ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Dieselben Wandteile sind nacheinander zu benutzten. Übereinander zu bouldern oder sich unter einem Boulderer aufzuhalten, ist wegen der akuten Verletzungsgefahr absolut zu vermeiden. Der Sturzbereich unter einem Boulderer ist freizuhalten, aktives „Spotten“ ist natürlich erlaubt und gewünscht.
(7) Der obere Rand der Wand und Markierungen dürfen nicht überklettert werden. Stahlverstrebungen u.Ä. sind nicht Teil der Wände und dürfen nicht beklettert werden. Es gibt keinen Top-Out in der Boulderhalle. Im Weiteren ist es verboten sich oben auf den Wänden zu bewegen oder stehen.
(8) Gegenstände sind, wenn möglich, in den dafür vorgesehen Fächern, aber in keinem Fall im Mattenbereich zu lagern.
(9) Spielen im Boulder- und Trainingsbereich ist bei allgemeinem Boulderbetrieb untersagt, da es eine erhebliche Gefahr darstellt. Die Nutzung des Trainingsbereiches ist Kindern unter 14 Jahren untersagt. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder angemeldeter Trainingsgruppen.
(10) Jegliche Manipulation der Wände und Trainingsgeräte, das Routensetzen und Umschrauben von Griffen und Tritten ist allein dem Personal, oder in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Personal, gestattet. Verschüttetes Magnesia ist zu entfernen, Handfeger befindet sich an der Kasse. Die Chalkbags sind an sicherer Stelle zu deponieren.
§ 7 Verträge
(1) Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteil ein soweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
§ 8 DATENSCHUTZERKLÄRUNG
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verwendet und gespeichert. Im Zusammenhang mit Bestellungen verarbeitete persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Kunden haben ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten. Eine genauere Beschreibung der Datenschutzregeln kann der Homepage www.griffkiste.com entnommen werden.
§ 9 Unwirksamkeit
(1) Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Stand 07.03.2024